Bei DrückGlück bieten wir keine Ein- und Auszahlungen mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen an. Wir halten uns strikt an das deutsche Glücksspielrecht und dieses schließt anonyme oder schwer nachverfolgbare Zahlungsmittel im lizenzierten Online-Glücksspiel faktisch aus.
Im Folgenden erfährst du, was der Glücksspielstaatsvertrag genau dazu sagt, warum Krypto für Anbieter mit deutscher Lizenz nicht in Frage kommt und welche praktischen Alternativen du stattdessen nutzen kannst.
Was regelt der deutsche Glücksspielstaatsvertrag zu Zahlungsmethoden?
Seit Juli 2021 gilt in Deutschland der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). Er erlaubt Online-Glücksspiel nur dann, wenn der Anbieter eine deutsche Lizenz besitzt. Ausgestellt und überwacht wird diese von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Neben strengen Regelungen zum Spielerschutz enthält der GlüStV auch Vorschriften bezüglich Zahlungsabwicklung. So muss beispielsweise gewährleistet werden, dass Spieler und Spielerinnen monatlich maximal 1.000 Euro einzahlen können und höchstens 1 Euro je Spin am Automaten setzen können. Das gilt anbieterübergreifend. Einige Regeln sind variabel. So kannst du z.B. dein persönliches Monatslimit anpassen. Doch es gibt auch unumstößliche Vorschriften zum Thema Finanzen.
Welche Zahlungsarten sind für lizenzierte Anbieter erlaubt?
Die GGL formuliert die Grundregel sehr klar. Ein- und Auszahlungen dürfen nur über Zahlungskonten auf den Namen der jeweiligen Person erfolgen. Sie müssen bei Banken oder anderen gesetzlich regulierten Finanzinstituten geführt sein. Außerdem müssen alle Beträge auf dem Spielerkonto sowie beim Spielen in Euro bzw. Cent ausgewiesen werden.
Andere Währungen oder Fantasie-Währungen mit Umrechnungskurs (z.B. Coins) sind nicht erlaubt. Daraus alleine lässt sich bereits ableiten, warum in einer legalen Online-Spielothek oder einem Online-Casino PayPal erlaubt ist, Kryptowährungen wie Bitcoin hingegen nicht.
Darüber hinaus erfordern es KYC- (Know your customer) und Geldwäschepräventionsrichtlinien, dass die Identität bereits vorab vom Zahlungsanbieter geprüft wurde. Auch das ist bei Kryptowährungen auf der Blockchain nicht gegeben. Anonyme oder schwer nachverfolgbare Zahlungsmittel sind explizit verboten.
Das ist auch der Grund, warum anonyme Prepaid-Karten wie Paysafecards nicht mehr erlaubt sind. Transaktionen müssen lückenlos nachverfolgbar und dokumentiert sein. Legal sind Zahlungsmittel nur dann, wenn sie in ein reguliertes Konto eingebunden sind.
3 Hauptgründe, warum DrückGlück Kryptowährungen nicht akzeptiert
Pseudonyme statt Klarnamen: Bitcoin-Adressen und andere Wallets sind in der Regel anonym. Sie zeigen eine Zeichenfolge, aber keinen Namen, keine Anschrift und keine Ausweisdaten.
Kontrolle der Limits kaum möglich: Der GlüStV schreibt ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat vor. Alle lizenzierten Betreiber müssen dazu Transaktionen an ein zentrales System (LUGAS) melden. Bei Kryptozahlungen wäre das kaum rechtssicher zu handhaben, denn die Kurse schwanken und es lässt sich nicht meist klar nachweisen, woher die Gelder auf Wallets stammen.
Geldwäsche & Verbraucherschutz: Insbesondere beim illegalen Online-Glücksspiel ist das Geldwäsche-Risiko hoch. Die deutsche Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinien verlangt daher von Glücksspielanbietern besonders strenge Prüfungen und Dokumentationspflichten. Kryptowährungen würden die Arbeit enorm erschweren, da Krypto-Tools wie Mixer die Zahlungswege verschleiern können.
Alternativen zu Bitcoin & Co.
Nur weil wir keine Kryptos akzeptieren, heißt das nicht, dass du auf moderne, schnelle und digitale Zahlungsmethoden verzichten musst. DrückGlück unterstützt eine Reihe von Zahlungsmethoden, die komfortabel und gleichzeitig rechtskonform sind. Beliebte legale Zahlungsmethoden als Alternative zu Bitcoin in Deutschland sind:
- Kredit- und Debitkarten (z. B. Visa, Mastercard)
- Online-Banking-Dienstleister wie Sofort/Klarna
- E-Wallets wie PayPal, Skrill oder Payz
- Prepaid-Lösungen wie Paysafecard (mit persönlichem, KYC-geprüftem Konto)
- Apple Pay (und vergleichbare Wallets)
Was ist mit Krypto-Glücksspiel ohne deutsche Lizenz?
Nach wie vor gibt es viele schwarze Schafe im Glücksspiel, die Bitcoin akzeptieren. Krypto-Glücksspielanbieter werben damit, dass du anonym ohne Anmeldung spielen kannst. Das ist aber weder legal noch sicher. Wir empfehlen dir, ausschließlich bei lizenzierten deutschen Anbietern zu spielen. Nur dann genießt du den vollen Spielerschutz und hast im Streitfall deutsche Behörden hinter dir.
Denn wenn ein Anbieter ohne Lizenz die Auszahlung verweigert, hast du als deutscher Kunde kaum eine Möglichkeit, dein Recht einzuklagen. Darüber hinaus gelten in Deutschland besonders strenge Anforderungen an die Sicherung deines eingezahlten Geldes.
Spiele lieber in einem klar regulierten Umfeld mit transparenten Regeln, verlässlichen Auszahlungen und echter Aufsicht, statt dem schnellen Krypto-Geld hinterherzulaufen und im schlimmsten Fall einer dubiosen Plattform auf den Leim zu gehen.
DrückGlück steht für Transparenz und Sicherheit statt Anonymität mit Risiken
Bei DrückGlück nehmen wir den Schutz unserer Spieler und Spielerinnen sehr ernst. Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, alle Zahlungsvorgänge lückenlos nachzuweisen und jeden eindeutig zu verifizieren. Als seriöser legaler Anbieter in Deutschland kommen Kryptowährungen für uns daher nicht in Frage.
Das Risiko, solche Zahlungsmethoden anzubieten und gegen geltendes Recht zu verstoßen, ist schlichtweg zu groß. Wir möchten, dass du dich bei uns stets sicher fühlen und dein Spiel genießen kannst. Mit Krypto-Zahlungen gehen zu viele Unsicherheiten und Risiken einher, die unserer Grundidee von transparentem, fairem und sicherem Spiel entgegenstehen.
Mit PayPal, anderen legalen eWallets sowie Kreditkarten und Sofortüberweisung stehen dir bei DrückGlück zahlreiche legale Zahlungsmethoden zur Verfügung. Über sie kannst du ebenso schnell und zudem gebührenfrei Ein- und Auszahlungen vornehmen. Legal, sicher und transparent.








